Rechtsprechung
SG Duisburg, 11.11.2005 - S 9 KR 171/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Beitragsbemessung aus kapitalisierten Versorgungsbezügen aus einer Direktversicherung; Auszahlung von Kapitalleistungen aus einer Lebensversicherung; Erhebung von erhöhten Beiträgen zur Pflegeversicherung wegen Leistungen aus einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95
Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR
Auszug aus SG Duisburg, 11.11.2005 - S 9 KR 171/05
(vgl. hierzu: Urteil des BSG vom 26.03.1996, Az: 12 RK 21/95) mit weiteren Nachweisen.) Eine Versicherung ist immer dann der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidität oder Tod bezweckt, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen soll.Wird ein Versorgungsbezug aus einer Direktversicherung gezahlt, ist es vielmehr unerheblich, ob er im Einzelfall ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitgebers beruht oder allein auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Bezugsberechtigten (vgl. hierzu: Urteil des BSG vom 26.03.1996, aaO, mwN) Die Kapitalleistung muss im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen auch nicht hinsichtlich des von dem Kläger allein getragenen Anteils beitragsfrei bleiben, denn nach wie vor gibt das zugrundeliegende Versorgungsversprechen der ehemaligen Arbeitgeberin der Direktversicherung ihr Gepräge.
- BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische …
Auszug aus SG Duisburg, 11.11.2005 - S 9 KR 171/05
(vgl. hierzu: Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30.01.1997, Az: 12 RK 17/96).